Anmeldung/Abmeldung
Die verbindliche Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen erfolgt über das Online-Formular unter www.djk-Lette.de oder schriftlich durch Vorlage des Anmeldeformulars in der Geschäftsstelle des Vereins DJK Vorwärts Lette. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ist die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses erreicht, wird Ihre Anmeldung auf einer Warteliste festgehalten. In diesem Falle erfolgt eine automatische Benachrichtigung ebenso wie bei Freiwerden eines Kursplatzes. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der Sportverein die Entscheidung vor, Veranstaltungen abzusagen. Auch in diesem Falle werden die Teilnehmer benachrichtigt. Anmeldungen gelten grundsätzlich als „fortlaufend“. Eine Anmeldung berechtigt zur Teilnahme an allen Folgekursen und erneuert sich so lange, bis eine formelle Abmeldung erfolgt. Eine Abmeldung für den Folgekurs muss vor Beendigung des laufenden Kurses schriftlich, per E-Mail oder persönlich in der Geschäftsstelle des Vereins erfolgen. Bei Überschreitung dieser Frist wird die Kursgebühr in voller Höhe berechnet. Eine Abmeldung bei der Kursleitung kann leider nicht anerkannt werden.
Partner-Tarif
Mit dem Partner-Tarif können sich zwei Personen einen Kursplatz und die Kosten hierfür teilen. Unmittelbar nach der Kurs-Anmeldung und noch vor Kursstart muss die Geschäftsstelle schriftlich bzw. per E-Mail über die zweite Person informiert werden. Der jeweilige Kurs kann somit ausschließlich von diesen beiden Personen alternierend, aber niemals gleichzeitig besucht werden. Die Kursgebühr wird komplett von einem Konto abgebucht. Das Aufteilen der Kursgebühr organisieren die PartnerInnen untereinander. Der Tarif ist nicht übertragbar und gilt mindestens für ein Quartal.
Zahlung der Teilnahmegebühr
Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt mit Kursbeginn ausschließlich per Lastschrifteinzug durch den Verein. Entstehende Kosten durch fehlerhaft angegebene Bankdaten auf dem Anmeldeformular gehen zu Lasten der Teilnehmer. Die Teilnehmer sind auch dann zur Zahlung der gesamten Gebühr verpflichtet, wenn sie die Veranstaltung nur unregelmäßig oder gar nicht besuchen. Das gilt auch im Krankheitsfall.
Kostenübernahme Dritter
Ob eine anteilige Kurskostenübernahme bei einigen Angeboten des Vereins im Rahmen des GKV-Gesundheitsreformgesetztes möglich ist, bedarf der Abklärung zwischen dem einzelnen Teilnehmer und seiner Krankenkasse. Wurde die Zusage der Krankenkasse eingeholt und erfolgte eine Kursteilnahme von mindestens 80 %, stellt der Verein auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus, die in der Geschäftsstelle abgeholt werden kann.
Versicherung
Die Teilnehmer sind gemäß dem Sportversicherungsvertrag im Rahmen der Bestimmungen der Sporthilfeversicherung bzw. durch die ARAG-Sportversicherung versichert. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche an den Sportverein DJK Vorwärts Lette gestellt werden. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es notwendig, bei Teilnahme an den Kursen Folgendes zu beachten: Bitte geeignetes Schuhwerk tragen, ggf. die Haare zusammenbinden und keinen Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Uhren sowie Ohrringe) tragen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle, gewähren die vorgenannten Versicherungen keinen Versicherungsschutz.
Benutzung des Kursraumes
Die Benutzung des Kursraumes ist nur mit Turnschuhen gestattet, die nicht parallel als Straßenschuhe benutzt werden. Die Turnschuhe müssen eine abriebfeste Sohle haben, die keine Streifen auf dem Boden des Kursraumes hinterlassen. Außerdem sollten die Schuhe ergonomisch sinnvoll beschaffen sein und keine Unfallgefahr darstellen. Es ist ein entsprechend großes Handtuch mitzubringen, um bei Benutzung der Gymnastikmatten, diese damit abzudecken. Sollte kein Handtuch vorhanden sein, ist die Matte nach der Benutzung mit dem bereitgestellten Reinigungsmaterial (Spray und Papiertücher) zu säubern.
Die Kursleitung ist befugt, diesbezüglich Hinweise zu geben.
Hygiene
Die allgemeinen, wie auch temporär geltende und spezielle Hygienevorschriften des Vereins DJK Vorwärts-Lette sind einzuhalten. Ein Nichtbeachten kann den Ausschluss von der Kursteilnahme zur Folge haben.